Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedigungen von Deploymentcode

Inhaber: Dominik Bauer, Waitzendorf 6, 2073 Waitzendorf

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1. Geldungsbereich und Vertragspartner

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Dominik Bauer (fortan „Deploymentcode“) und ihren Kunden. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Ohne die wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der bereitgestellten Onlineangebote und der angebotenen Dienste oder Software nicht erlaubt. Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte, insbesondere für Leistungserweiterungen von Deploymentcode im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3 Anderweitige Nutzung, ohne Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen, ist ausnahmslos untersagt.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von Individualprogrammen
- Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen

2.2. Der Kunde hat vor Bestellung sicherzustellen, dass das Produkt mit seinem System kompatibel ist. Die Systemanforderungen sind der Dokumentation zu entnehmen. Deploymentcode haftet nicht für Schäden, Probleme, oder Fehler, welche bei einer Inkompatibilität auftreten können. Sofern im Bestellsystem nicht anders ausgeschrieben, sind Lizenzen lediglich für eine Installation gültig. Für jede weitere Installation bedarf es einer weiteren Lizenz. Das bedeutet beispielsweise, dass ein WHMCS Modul nur auf einer WHMCS-Instanz eingesetzt werden kann. Sollten mehrere WHMCS-Instanzen betrieben werden, ist für jede weitere Instanz eine weitere, kostenpflichtige, Lizenz erforderlich, vorausgesetzt, das Modul soll dort ebenfalls zum Einsatz kommen.

2.3. Der Quellcode von Softwareprodukten welche auf der Webseite angeboten werden, ist – sofern auf der Webseite nicht anders ausgeschrieben - verschlüsselt und nicht einsehbar. Mit dem Kauf einer Lizenz der Software erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht für einen ausgeschriebenen Zeitraum. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Software erst wieder verwendbar, wenn die dazugehörige Lizenz für einen angebotenen Zeitraum verlängert wird.

2.4. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.5. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.6. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.7. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.8. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2.9. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert / individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Mit der Onlinebestellung (Äußerung einer Willenserklärung) eines unserer Angebote, entsteht ein rechtskräftiger Vertrag mit Deploymentcode. Die Mindestlaufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum. Dieser Vertrag wird stillschweigend um dieselbe Periode verlängert, wenn nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann online im Kundenpanel, per Email oder schriftlich erfolgen und wird mit Zugang wirksam.

4.2 Die Kündigungsfrist beträgt, sofern im Bestellsystem nicht anders ausgeschrieben, einen Monat zum Ablauf der Vertragsperiode.

4.3 Sollte eine Kündigung eintreffen und diese nicht der Form einer rechtlichen Kündigung entsprechen, so hat Deploymentcode die Pflicht dem Kunden über E-Mail, Telefon, Fax oder Postweg darüber aufmerksam zu machen. Erst das Eintreffen der Kündigung in der richtigen Form wird als Kündigungszeitpunkt festgehalten.

5. Zustandekommen des Vertrages

5.1 Die Präsentationen auf unserer Plattform stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern sind lediglich eine unverbindliche Einladung an unsere Kunden, unsere Leistungen zu erwerben. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich erst zustande, wenn wir dem Kunden seinen Auftrag durch Versand einer E-Mail oder aber schriftlich bestätigen und somit sein Angebot annehmen. Diese E-Mail ist sogleich die Bestellbestätigung für den Kunden und enthält die notwendigen Vertragsinformationen.

5.2 Minderjährigen ist die Bestellung der Onlineangebote untersagt. Eine Nutzung kann nur durch Zustimmung eines der gesetzlichen Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese unterschriebene Zustimmung ist schriftlich per Fax, Email (eingescannt) oder Post an Deploymentcode zu senden. Sollten Minderjährige falsche Angaben zur Person gemacht haben, schließt Deploymentcode sie von der Nutzung des Angebotes aus und behält sich die fristlose Kündigung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

5.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftliche Benachrichtigung verlangt wird, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per Email übermittelt werden.

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Deploymentcode berechtigt, die betroffenen Produkte des Kunden zu sperren. Im Falle einer Sperrung ist es dem Kunden untersagt die betroffenen erworbenen Produkte weiter zu nutzen, bis die Entsperrung der Produkte erfolgt.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde erst nach Zahlungeingang den Zugang zur gebuchten Leistung oder zum bestellten Produkt. Mit der Verarbeitung der Bestellung wird erst nach Zahlungseingang begonnen.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware/Software und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

6.5 Die Gültigkeitsdauer der angebotenen Software oder Lizenzen beträgt, sofern nicht anders ausgeschrieben, 1 Jahr. Um die Software nach Ablauf weiterhin zu nutzen, muss die Lizenz erneuert werden. Andernfalls ist die Software nicht weiter verwendbar.

6.6 Sofern nicht anders ausgeschrieben, ist der Quellcode der im Shop angebotenen Software verschlüsselt.

7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber, welche weder gesetzlich vorgesehen bzw gerechtfertigt sind, sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

9.2. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.3 Eine Haftung von Deploymentcode für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Deploymentcode grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

9.4 Deploymentcode haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Deploymentcode haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

10. Liefertermin

10.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

10.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

10.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

11. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.